Besondere Aufmerksamkeit fordern die Prüfer im Bereich der Forschung, der als ausgabenstark und fehleranfällig gilt. | © Christian Lue/Unsplash
Der Europäische Rechnungshof hat zwei erste Stellungnahmen zu den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission für den kommenden mehrjährigen Finanzrahmen 2028–2034 veröffentlicht. Im Fokus stehen der geplante Europäische Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF) sowie das neue Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont Europa. Die Stellungnahmen bilden den Auftakt einer umfassenden Prüfserie zu den geplanten EU-Ausgaben der nächsten Haushaltsperiode.
Ziel der Stellungnahmen ist es, unabhängige und fachkundige Einschätzungen zur Ausgestaltung, Verwaltung und Kontrolle der vorgeschlagenen Programme zu liefern. Der Rechnungshof will damit sicherstellen, dass Transparenz und Rechenschaftspflicht gewahrt bleiben und EU-Mittel effizient sowie wirksam eingesetzt werden.
409 Milliarden Euro für Technologie, Forschung und Innovation
Am 16. Juli 2025 hatte die EU-Kommission zwei zentrale Gesetzesvorschläge vorgelegt. Der Europäische Fonds für Wettbewerbsfähigkeit soll als neues Haushaltsinstrument strategisch wichtige Technologien und Schlüsselindustrien in Europa unterstützen. Ergänzend dazu soll das zehnte Rahmenprogramm Horizont Europa den gesamten Innovationszyklus abdecken – von der Grundlagenforschung über angewandte Forschung bis hin zur Unternehmensgründung und -expansion. Der ECF umfasst zudem ein eigenes Programm für Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Verteidigungsbereich.
Zusammen verfügen beide Programme über ein geplantes Gesamtvolumen von 409 Milliarden Euro, was rund einem Fünftel des vorgeschlagenen EU-Gesamthaushalts für die Jahre 2028 bis 2034 entspricht.
Europäischer Mehrwert und fehlende Datengrundlagen
Der Rechnungshof hebt hervor, dass Investitionen in Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Forschung zu den zentralen politischen Prioritäten der EU zählen und grundsätzlich einen hohen europäischen Mehrwert bieten können. Gleichzeitig bemängeln die Prüfer, dass es bislang keine einheitliche Definition dieses europäischen Mehrwerts gibt – weder in den bestehenden EU-Rechtsvorschriften noch in den aktuellen Gesetzesvorschlägen.
Kritisch sehen die Prüfer zudem, dass es derzeit an umfassenden und verlässlichen Daten fehlt, um die tatsächliche Verwendung von EU-Mitteln im Hinblick auf bereichsübergreifende Prioritäten nachvollziehen zu können. Weder die EU-Kommission noch die Mitgliedstaaten verfügten über ausreichende Datengrundlagen, und in den Vorschlägen seien dafür keine klaren Lösungen vorgesehen.
Flexibilität, Beihilfen und Governance-Fragen
Der Vorschlag zum Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit sieht eine hohe Flexibilität vor, etwa durch Umschichtungen zwischen Politikbereichen sowie durch zusätzliche Mittel aus nationalen oder anderen Quellen. Der Rechnungshof weist darauf hin, dass die Auswirkungen dieser Flexibilität auf staatliche Beihilfen genauer geklärt werden müssen. Ebenso empfehlen die Prüfer, klar festzulegen, wie häufig Mittel für Garantien, Darlehen oder Beteiligungen während der Programmlaufzeit wiederverwendet werden sollen.
Auch die Verwaltungsgebühren für durchführende Partner wie die Europäische Investitionsbank oder andere Finanzinstitutionen sollten nach Ansicht des Rechnungshofs auf einem angemessen niedrigen Niveau gehalten werden.
Vereinfachung mit Risiken
Beide Programme verfolgen das Ziel, EU-Förderungen durch einheitliche Regeln, harmonisierte Zahlungsbedingungen und einen gemeinsamen Datenaustausch zu vereinfachen. Der Rechnungshof sieht darin grundsätzlich Potenzial, verweist aber auf offene Fragen – etwa bei der Auftragsvergabe, bei nicht kostenbasierten Finanzierungen und bei vereinfachten Kostenmodellen.
Besondere Aufmerksamkeit fordern die Prüfer im Bereich der Forschung, der als ausgabenstark und fehleranfällig gilt. Vereinfachungsinstrumente wie Pauschalbeträge könnten zwar den Verwaltungsaufwand senken, müssten jedoch klar geregelt und überwacht werden, um Risiken für Transparenz und Rechenschaftspflicht zu minimieren.
Uneingeschränkte Prüfungsrechte gefordert
Da die Mittel direkt durch die EU-Kommission oder indirekt über Partner wie gemeinsame Unternehmen oder Finanzinstitutionen verwaltet werden sollen, fordert der Rechnungshof eine klare rechtliche Verankerung seiner Prüfungsrechte. Diese müssten in allen Vereinbarungen mit durchführenden Stellen, Begünstigten und Dritten ausdrücklich festgeschrieben werden.
Eine weitere Neuerung im geplanten Haushaltsrahmen 2028–2034 betrifft die Überwachung und Bewertung der Programmleistung. Diese soll künftig in einer bereichsübergreifenden Verordnung geregelt werden, die der Rechnungshof in einer gesonderten Stellungnahme prüfen will.
Auftakt zu umfassender Haushaltsprüfung
Der mehrjährige Finanzrahmen 2028–2034 wird ein Gesamtvolumen von nahezu 2 Billionen Euro umfassen. Die aktuellen Stellungnahmen markieren den Beginn einer Reihe weiterer Prüfungen, mit denen der Europäische Rechnungshof die Vorschläge der EU-Kommission zur wirtschaftlichen Haushaltsführung analysiert.
Der Rat der EU und das Europäische Parlament, die den Haushalt letztlich beschließen, hatten den Rechnungshof ausdrücklich um diese Stellungnahmen ersucht. Die vollständigen Dokumente sind derzeit auf Englisch auf der Website des Europäischen Rechnungshofs abrufbar, weitere Sprachfassungen sollen folgen.
