Mit der Richtlinie verschiebt sich der Fokus der europäischen Gebäudepolitik deutlich. | © Unsplash/alexandre lallemand
Die Europäische Union verschärft ihre Vorgaben für den Gebäudesektor. Mit der Neufassung der Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) hat die EU einen verbindlichen Rahmen geschaffen, um Gebäude bis 2050 schrittweise emissionsfrei zu machen.
Der Gebäudesektor gilt als zentraler Hebel für Klimaschutz, Energieversorgungssicherheit und soziale Stabilität. Die Richtlinie kombiniert daher verbindliche Effizienzanforderungen mit langfristigen Renovierungsstrategien und neuen Steuerungsinstrumenten für die Mitgliedstaaten.
Umsetzung bis 2026 verpflichtend
Die überarbeitete Richtlinie trat am 28. Mai 2024 in Kraft. EU-Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht übertragen.
Kern der Umsetzung sind nationale Gebäuderenovierungspläne. Diese sollen festlegen, wie der Energieverbrauch im Gebäudebestand langfristig sinken soll und welche Maßnahmen dafür erforderlich sind.
Renovierungspflichten für ineffiziente Gebäude
Für Wohngebäude sieht die Richtlinie keinen einheitlichen EU-Grenzwert vor. Stattdessen müssen die Mitgliedstaaten nationale Renovierungspfade definieren. Ziel ist eine Senkung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs im Wohngebäudebestand um 16 Prozent bis 2030 sowie um 20 bis 22 Prozent bis 2035 gegenüber dem Referenzjahr 2020.
Mehr als die Hälfte dieser Einsparungen soll durch Sanierungen besonders ineffizienter Gebäude erreicht werden.
Für Nichtwohngebäude gelten hingegen konkrete Mindeststandards. Bis 2030 müssen mindestens die energetisch schlechtesten 16 Prozent des Gebäudebestands saniert werden, bis 2033 sollen es mindestens 26 Prozent sein.
Neue Gebäude sollen emissionsfrei sein
Ein weiterer zentraler Bestandteil der Richtlinie betrifft Neubauten.
Ab 2028 müssen neue öffentliche Gebäude als sogenannte Nullemissionsgebäude errichtet werden. Für alle neuen Gebäude gilt diese Verpflichtung ab 2030. Sie müssen künftig sehr hohe Effizienzstandards erfüllen und ihren verbleibenden Energiebedarf vollständig aus erneuerbaren Quellen decken.
Darüber hinaus sollen künftig auch Lebenszyklus-Emissionen stärker berücksichtigt werden – also Emissionen, die bereits bei Bau und Materialherstellung entstehen.
Ausstieg aus fossilen Heizsystemen
Die EPBD setzt außerdem einen klaren Rahmen für den Ausstieg aus fossilen Heizsystemen.
Bereits seit 1. Jänner 2025 dürfen keine finanziellen Förderungen mehr für neue eigenständige fossile Heizkessel vergeben werden. Gleichzeitig müssen Mitgliedstaaten nationale Strategien für den schrittweisen Ausstieg aus fossiler Wärmeversorgung entwickeln.
Ergänzend stärkt die Richtlinie Instrumente wie Energieausweise, Gebäuderenovierungspässe, Gebäudedatenbanken sowie Anforderungen an Gebäudetechnik, Solarenergie und Ladeinfrastruktur.
EU-Leitlinien konkretisieren Umsetzung
Zur Unterstützung der nationalen Umsetzung veröffentlichte die Europäische Kommission im Dezember 2025 zusätzliche Leitlinien.
Diese sind rechtlich nicht bindend, präzisieren jedoch die Auslegung zentraler Richtlinienbestimmungen und formulieren Erwartungen an die Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Besonders detailliert behandeln sie die Mindestenergieeffizienzstandards für bestehende Gebäude, etwa bei der Identifikation besonders ineffizienter Gebäude oder bei Monitoring- und Governance-Strukturen.
Damit wird deutlich, dass die EPBD auf eine überprüfbare und langfristig verbindliche Transformation des Gebäudebestands abzielt.
Mehr Planungssicherheit – aber auch Anpassungsdruck
Mit der Richtlinie verschiebt sich der Fokus der europäischen Gebäudepolitik deutlich: weg von freiwilligen Maßnahmen hin zu langfristig verbindlichen Transformationspfaden.
Für öffentliche, kommunale und gemeinnützige Akteure bedeutet das einerseits erhöhten strategischen Anpassungsbedarf. Andererseits schafft der europäische Rahmen mehr Planungssicherheit für langfristige Investitionen in energieeffiziente Gebäude und klimafreundliche Wärmeversorgung.
