04/2024 Politik
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Tomislav Maros ist Rechtsanwalt bei LANSKY, GANZGER, GOETH + partner (LGP) und auf Dispute Resolution spezialisiert. u.a. in wirtschaftsrechtlichen Verfahren und länderübergreifenden Streitigkeiten.
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Die gesetzliche Umsetzung der Energiewende

Kommentar: Das erneuerbare Energiesystem wird auch auf gesetzlicher Ebene Realität – allerdings aufgrund parlamentarischer Hürden vorerst nur teilweise.

von: Tomislav Maros

Die seitens der Politik seit geraumer Zeit forcierte Energiewende hat nicht zuletzt aufgrund des Krieges in der Ukraine sowie der -signifikanten Steigerung der Energiepreise dynamische Entwicklungen genommen. Dabei kommt alternativen Ressourcen der Energieversorgung eine energiewirtschaftliche Schlüsselrolle zu. Vor diesem Hintergrund sollte mit zwei zentralen Gesetzen der Energiestrategie ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem erneuerbaren Energiesystem unternommen werden, was zudem veritable Investitionen und somit Impulse für die Wirtschaft erwarten lässt.

Wasserstoff und Erdgas als Flaggschiffe der Energiewende

Während das Wasserstoffförderungs-gesetz (WFöG) die Erhöhung des Anteils von erneuerbarem Wasserstoff zum Ziel hat, sollte mit dem Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG), dem sogenannten „Biogasgesetz“, der Anteil von erneuerbarem Gas am österreichischen Gasabsatz gesteigert sowie der Inlandsverbrauch von fossilem Erdgas verringert werden.

Das WFöG regelt konkret die Förderung der Errichtung und des Betriebs von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs, sohin von Wasserstoff, dessen Energiegehalt aus erneuerbaren Energiequellen mit Ausnahme von Biomasse stammt. Die Förderung erfolgt durch die Einführung eines wettbewerblichen Bietermechanismus (Auktion) und wird in Form einer fixen Prämie als Zuschlag pro Einheit erzeugter Menge erneuerbaren Wasserstoffs nicht biogenen Ursprungs für eine Laufzeit von zehn Jahren gewährt.

„Grün-Gas-Quote“

Nach der Regierungsvorlage zum EGG werden Gasversorger, die Endverbraucher in Österreich entgeltlich beliefern, verpflichtet, ab 2024 bis zum Jahr 2030 einen bestimmten Anteil an fossilen Gasmengen durch national produzierte, erneuerbare Gase zu ersetzen („Grün-Gas-Quote“). Durch die jährliche Steigerung des Substitutionsanteils haben Gasversorger bis Ende 2030 insgesamt zumindest 7,5 TWh der verkauften Gasmengen durch erneuerbare („grüne“) Gase oder rezyklierte Gase zu substituieren. Wie das WFöG sieht auch das EGG die Möglichkeit einer Förderung vor.

Im Gegensatz zum WFöG und einem „Made-in-Europe“-Bonus für Photovoltaikinvestitionen scheiterte das „Biogasgesetz“ Anfang Juli 2024 an der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat. Es bleibt abzuwarten, ob dem Parlament ein überarbeiteter Entwurf des EGG vorgelegt werden und dieser die parlamentarische Mehrheit erreichen wird. Der Grundstein für ein erneuerbares Energiesystem und Versorgungssicherheit wurde somit auch legistisch gelegt. Evident ist jedoch, dass auch die Energiewende eines breiten politischen Konsenses bedarf.

Lesen Sie diesen Text auf Seite 26 der aktuellen Ausgabe 4-24 oder am Austria Kiosk!


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