02/2024 News mittlere Spalte Politik
© beigestellt
Tomislav Maros ist Rechtsanwalt bei ­LANSKY, GANZGER, GOETH + partner (LGP) und auf Dispute Resolution spezialisiert. Er ist dabei in wirtschafts­rechtlichen Verfahren sowie länderübergreifenden Streitigkeiten tätig und vertritt in diversen Bereichen des öffentlichen Rechts.
© beigestellt

Rechtliche Spielregeln für KI in der EU

Mit der KI-Verordnung wird erstmals ein Regelwerk geschaffen, das rechtliche Standards im Umgang mit Künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union setzt, jedoch Unternehmen auch vor Herausforderungen stellen dürfte.

von: Tomislav Maros

Der rasante technologische Fortschritt hat die Institutionen der Europäischen Union veranlasst, einheitliche Regularien im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) auf Schiene zu bringen, die den europäischen Grundrechten sowie Sicherheitsanforderungen entsprechen und gleichzeitig Innovationen im KI-Bereich fördern sollen. Rund drei Jahre nach dem ersten Entwurf der Europäischen Kommission hat das Europäische Parlament am 13. März 2024 dem finalen Vorschlag der Verordnung zugestimmt.

Die KI-Verordnung gilt sowohl für Nutzer von KI-Systemen, die sich in der EU befinden, als auch für Anbieter (bzw. deren „Bevollmächtigte“), die KI-Systeme in der Union in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, unabhängig davon, wo diese Anbieter niedergelassen sind. Vom Geltungsbereich der Verordnung sind auch KI-Systeme umfasst, deren hervorgebrachtes Ergebnis in der EU verwendet wird. Als „Nutzer“ gelten sowohl natürliche oder juristische Personen als auch Behörden oder sonstige Stellen, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwenden – es sei denn, das KI-System wird im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwendet.

Die KI-Verordnung stellt im Wesentlichen auf das Risikopotential von KI-Anwendungen ab, die in Risikostufen klassifiziert werden. Mit steigendem Risiko wachsen proportional auch die Anforderungen an die jeweiligen KI-Systeme und ihre Akteure. Gewisse Praktiken von KI-Anwendungen, die mit einem unannehmbaren Risiko verbunden sind, werden zur Gänze verboten (z. B. das sogenannte Social Scoring).

Aufsicht & Transparenz

Im Fokus der Verordnung stehen Hochrisiko-KI-Systeme, die aufgrund der Risikoeinschätzung klar definierte Anforderungen erfüllen müssen und deren Akteuren während des gesamten KI-Lebenszyklus diverse Pflichten auferlegt werden, u. a. die Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems. Hochrisiko--KI-Systeme, dazu zählt etwa kritische Infrastruktur, müssen unter „menschliche Aufsicht“ gestellt werden. Transparenzpflichten treffen KI-Systeme, die für die Interaktion mit Menschen bestimmt sind. So muss ein sogenanntes Deepfake als solches gekennzeichnet werden. KI-Systeme, die in keine Risikokategorie fallen, können zunächst ohne weitere Auflagen betrieben werden.

Angesichts von Sanktionen bei Verstößen ist es insbesondere für Anbieter von KI-Systemen empfehlenswert, sich bis zum Inkrafttreten der KI-Verordnung 2026 zu erkundigen und bedarfsweise erste Compliance-Maßnahmen zu ergreifen. Die KI-Verordnung ist zweifellos ein Meilenstein in der europäischen KI-Strategie und trägt dem technologischen Zeitalter Rechnung. Allerdings muss man ihre Praktikabilität abwarten. Ob das Regelwerk jene Sicherheit im Umgang mit KI bei gleichzeitiger Wahrung von Grundrechten tatsächlich gewährleisten kann, wird sich erst zeigen.   

Lesen Sie diesen Artikel auf Seite 57 der aktuellen Ausgabe 2-24 oder am Austria Kiosk!


Green Energy Lab visualisiert die Energiezukunft

Der Umstieg auf nachhaltige und zukunftssichere Energielösungen ist zentraler Faktor im Kampf gegen den Klimawandel. Das Innovationslabor Green Energy…

Weiterlesen

Grüne Synergien in Mobilität, Industrie und Energieversorgung

Die nachhaltige Transformation - Das primäre Ziel der Wasserstoffinitiative Vorzeigeregion Austria Power and Gas, kurz WIVA P&G, ist, die…

Weiterlesen

8. Wiener Innovationskonferenz

„In Zeiten des Umbruchs bestehen - Transformation mit Innovation“ - Die 8. Wiener Innovationskonferenz widmet sich den aktuellen Umbrüchen am…

Weiterlesen

FlexModul – Saisonale Speicherung von Solarenergie

© Barbara Krobath

Die Volatilität (Schwankungen) von erneuerbaren Energien bringt einen hohen Bedarf an Energiespeichern mit sich. Nur so kann auch zu Zeiten geringer…

Weiterlesen

Zum dekarbonisierten, leistbaren Wohnraum

© Canva/Illionaire

Die Weiterentwicklung von privaten Zinshäusern zu vertraglich abgesicherten Gemeinschaftsprojekten samt baubehördlicher Genehmigung für die umfassende…

Weiterlesen

Patricia Neumann: Neue Vorstandsvorsitzende der Siemens AG Österreich

© Siemens

Mag. Patricia Neumann (51) ist seit Anfang Mai 2023 Vorstandsvorsitzende der Siemens AG Österreich. Die neue CEO ist für die Dauer von fünf Jahren…

Weiterlesen

Aktuelle Ausgabe

Abonnement und Mediadaten

Sie wollen die führende österreichische Fachzeitschrift kennen lernen?
Sie wollen sich über Erscheinungstermine, Schwerpunkte und Werbemöglichkeiten informieren?

Hier sind Sie richtig.  

Abonnement

Mediadaten