06/2023 Politik
Fotos: © engels.ac/shutterstock; Kleinwasserkraft Österreich
Der Anteil erneuerbarer Energie am Energieverbrauch der EU soll von bisher 32 Prozent auf mindestens 42,5 Prozent angehoben werden.
Fotos: © engels.ac/shutterstock; Kleinwasserkraft Österreich

Aufwind für Erneuerbare

Die Erneuerbaren Richtlinie RED III will den Ausbau der erneuerbaren Energie in der EU dynamisieren. Neu definierte Ziele, raschere Genehmigungsverfahren, die verpflichtende Ausweisung von Beschleunigungsgebieten sowie Vorgaben für Verkehr und Industrie sollen dazu beitragen.

von: Alexander Kohl

Mehr Windkraft, mehr Sonnenstrom, mehr Wasserstoffnutzung: Mit der Veröffentlichung der dritten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) werden die EU-Staaten gehörig zum Ausbau erneuerbarer Energien angetrieben. Die Zielsetzung für Wind- und Sonnenstrom steigen weiter, Genehmigungsverfahren sollen verkürzt und Ausbauhindernisse beseitigt werden. „Die Europäische Union tritt mit der neuen Richtlinie für Erneuerbare konsequent als Schrittmacher für mehr Klimaschutz und weniger Abhängigkeit von fossilen Energieträgern auf“, betont Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ), die neue Richtlinie. Für die Politik in Österreich heiße das: „Tempo rauf und Hürden runter beim Ausbau der Erneuerbaren!“, so Prechtl. Erreicht werden soll das durch einen konsequenten Abbau der Hindernisse für Windräder und Co.

Überragendes öffentliches Interesse

Maßgebliches Kriterium der Richtlinie ist die Einstufung des Erneuerbaren-Ausbaus als „überragendes öffentliches Interesse“. Damit setzt die EU auf einen der wichtigsten Hebel bei der Energiewende. Darüber hinaus werden Genehmigungsverfahren etwa für die Errichtung von Windparks erleichtert. Maßnahmen für beschleunigte und vereinfachte Planungs- und Genehmigungsverfahren werden dauerhaft festgeschrieben. Wenn in Genehmigungsverfahren Interessenskonflikte zwischen Erneuerbaren Energien und anderen Zielen wie Landschaftsschutz oder Denkmalschutz bestehen, dann müssen die Genehmigungsbehörden den Energieprojekten also künftig mehr Gewicht beimessen.

Beschleunigungsgebiete

Zudem soll jeder Mitgliedsstaat nach RED III innerhalb von 27 Monaten ab Inkrafttreten der Richtlinie genügend sogenannte „Beschleunigungsgebiete“ (Go-to-Areas) ausgewiesen haben, in denen es Ausnahmen von den Artenschutzvorgaben geben kann. In diesen Gebieten dürfen dann keine erhebliche Umweltauswirkungen erwartet werden. Genehmigungsverfahren sollen hier bei Neuanlagen auf maximal 12 Monate begrenzt werden. Außerhalb dieser Beschleunigungsgebiete gilt eine Verfahrenslaufzeit von maximal 24 Monaten. „Mit der RED III gibt es nun neue gesetzliche Instrumente für Österreich, den Ausbau der Erneuerbaren deutlich zu beschleunigen“, sagt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft, „wir sind hoffnungsfroh, dass die neuen Vorgaben deutlichen Rückenwind für die Umsetzung der Erneuerbaren in Österreich bringen werden.“ Konkret soll der Anteil erneuerbarer Energie am Energieverbrauch der EU von bisher 32 Prozent auf  mindestens 42,5 Prozent angehoben werden. Über dieses zwingend vorgeschriebene Maß hinaus sollten sich die Mitgliedstaaten „bemühen“, 45 Prozent zu erreichen. Für Österreich bedeutet diese Vorgabe eine Steigerung des Erneuerbaren-Anteils von 36,4 Prozent (2021) auf mindestens 60 Prozent innerhalb der nächsten sechs Jahre.

Ziele für Verkehr, Gebäude und Industrie

RED III enthält auch Unterziele für spezielle Sektoren. Für den Gebäudebereich sieht das Unionsziel einen Anteil erneuerbarer Energien beim Heizen und Kühlen von mindestens 49 Prozent bis 2030 vor. Derzeit liegt der Anteil in Österreich bei 35,5 Prozent. Im Verkehr soll die Beimischung nachhaltiger Treibstoffe und damit die Reduktion der Treibhausgasintensität gesteigert werden. Bis 2030 sollen mindestens 29 Prozent der verkauften Treibstoffe aus erneuerbaren Quellen stammen. Weiterhin verpflichtet die Richtlinie die EU-Staaten, bis 2030 den Anteil von fortgeschrittenen Biokraftstoffen und „erneuerbaren Brennstoffen nicht biogenen Ursprungs“ im Verkehrssektor auf mindestens 5,5 Prozent zu erhöhen. Bis 2030 will die EU darüber hinaus jährlich 35 Milliarden Kubikmeter nachhaltiges Biomethan erzeugen. Für Österreich bräuchte es deshalb auf nationaler Ebene ein verbindliches Ziel von 7 TWh Biomethan. 


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